Häufig gestellte Fragen
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nicht durch Testament entzogen werden, außer in sehr schwerwiegenden Ausnahmefällen.
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Pflichtteilsberechtigt sind:
- Abkömmlinge (Kinder, Enkel) des Erblassers
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- Eltern des Erblassers (nur wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind)
Wie wird der Pflichtteil berechnet?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:
- Ermittlung des Nachlasswertes zum Zeitpunkt des Erbfalls
- Bestimmung des gesetzlichen Erbteils
- Berechnung der Pflichtteilsquote (50% des gesetzlichen Erbteils)
Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?
Der Pflichtteilsanspruch verjährt drei Jahre nach Kenntnis des Erbfalls und der enterbenden Verfügung. Die absolute Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre nach dem Erbfall.
Kann der Pflichtteil entzogen werden?
Eine Pflichtteilsentziehung ist nur in sehr schwerwiegenden Fällen möglich, wie zum Beispiel:
- Versuchter Tötung des Erblassers
- Schwere Straftaten gegen den Erblasser
- Böswillige Verletzung der Unterhaltspflicht